Die Hürde von 100.000 Unterschriften wurde bereits geknackt, die Behandlung im Parlament ist damit also sicher. Bis zum 13. März kann die Initiative zum Frauenvolksbegehren weiterhin unterschrieben werden. Von der 30-Stunden-Woche für Alle bis zur Gewalt-Prävention – das sind die wichtigsten Forderungen im Überblick.
Die Gleichstellung von Mann und Frau ist Basis für eine funktionierende Familienpolitik. Das haben sich wohl auch die knapp 650.000 Unterstützer gedacht, die das letzte Frauenvolksbegehren unterschrieben haben. Das ist nun 20 Jahre her und in der Zwischenzeit ist einiges passiert, vieles aber eben auch nicht. Um den politischen Fokus wieder stärker auf Frauenrechte zu lenken, gibt es nun also eine neue Initiative. 8401 Stimmen werden gebraucht, damit die im Parlament überhaupt erst behandelt wird und schließlich zu einem eigentlichen Volksbegehren werden kann.
Die Schwerpunkte der Initiative liegen dabei auf drei Themenbereichen, nämliche Arbeit, Teilhabe und Wertschätzung, sowie Familie und Gesundheit. Neu ist, dass neben bekannten Forderungen, wie einem flächendeckenden Kinderbetreuungsangebot und gleichem Lohn für alle, auch allgemeine sozialpolitische Themen diskutiert werden. Das sind also die Forderungen:
Macht und Arbeit:
- Quotenlösung. Die Hälfte aller Plätze auf Wahllisten, in politischen Interessensvertretungen, in öffentlichen Beiräten, Gremien, Kommissionen, sowie in Leitungs- und Kontrollgremien von Kapitalgesellschaften sollen von Frauen besetzt werden.
- Einkommenstransparenz. Forderungen werden vor allem auch direkt an die Unternehmen gestellt: Etwa die detaillierte Aufgliederung aller Einkommensberichte in sämtliche Gehaltsbestandteile. Darüber hinaus sollen konkrete Maßnahmen zum Abbau von Einkommensunterschieden bei gleichwertiger Arbeit ergriffen werden. Darüber hinaus ist aber auch die Politik gefordert soziale und wirtschaftliche Maßnahmen zur Eindämmung der Lohnunterschiede zu ergreifen und durch Pilotprojekte im öffentlichen Dienst für Vorbildwirkung zu sorgen.
- Verteilungsgerechtigkeit. Damit Frauen nicht weiterhin zwei Drittel aller unbezahlten Haus- und Sorgearbeiten alleine leisten, soll die Arbeitszeit für Männer und Frauen schrittweise auf 30 Stunden pro Woche verkürzt werden. Um eventuelle Wettbewerbsnachteile für kleine und mittelständische Unternehmen auszugleichen, soll der Staat regulierend eingreifen.
Teilhabe, Respekt und Wertschätzung:
- Armutsbekänpfung. 300.000 Alleinerziehende gibt es in Österreich, 90 Prozent von ihnen sind Frauen und mehr als die Hälfte von ihnen ist armutsgefährdet. Gefordert wird deswegen ein staatlich garantierter Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, die Entkoppelung der Zahlung von der Leistungsfähigkeit der Unterhaltspflichtigen bei gleichzeitiger Beibehaltung der Rückzahlungsverpflichtung bei erlangter Leistungsfähigkeit.
- Wahlfreiheit. Rechtsanspruch auf kostenlose, qualitativ hochwertige Betreuung für jedes Kind. Vereinheitlichte bundesweite Qualitätsstandards. Ganztägige und ganzjährige Öffnungszeiten der Betreuungseinrichtungen
- Bekämpfung von Rollenklischees. Verbot von Stereotypen und beschränkenden Darstellungen in Kinder- und Jugendmedien, vor allem in Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen. Gesetzliche Verankerung einer geschlechtersensiblen Ausbildung aller Pädagogen. Verbot von Werbe-, Marketing- und anderen kommerziellen Medieninhalten, die Menschen in abwertender, klischeehafter oder sexistischer Weise darstellen. Presseförderungsbonus für ein Bekenntnis zu einer geschlechtersensiblen, klischeefreien Berichterstattung.
Familie, Gesundheit und Sicherheit:
- Aufklärung. Verankerung und Finanzierung zeitgemäßer Bildung zu Sexualität, Verhütung und Schwangerschaft in den Bildungseinrichtungen. Genügend Beratungsstellen, Kostenübernahme von Schwangerschaftstests, Verhütungsmitteln, die eine ärztliche Untersuchung voraussetzen, Schwangerschaftsabbruch auf Krankenkasse, sowie Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen in öffentlichen Krankenanstalten.
- Gewaltprävention. Jede 5. Frau ist Opfer körperliche Gewalt, fast drei Viertel von sexueller Belästigung. Dem soll der Ausbau von staatlich finanzierten, kostenfreien Einrichtungen und Frauen- und Mädchenberatungsstellen entgegen wirken. Außerdem eine stärkere Kooperation zwischen Behörden, Gerichten und Gewaltschutzzentren, sowie Sensibilisierungsprogramme in Schulen, der Justiz und der Polizei.
- Schutzbedürftigkeit anerkennen. Gerade auf der Flucht sind Mädchen und Frauen verstärkt von sexueller Gewalt und Menschenhandel bedroht. Deswegen wird die gesetzliche Verankerung von frauen- und geschlechtsspezifischen Fluchtgründen gefordert, genauso wie eine geschlechtergetrennte Unterbringung von Flüchtlingen und verpflichtende Weiterbildungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen für Polizei, Dolmetscher und behördliche Entscheidungsträger.